AGB – Fa. M-Team Werbeartikel-Marketing GmbH & Co.KG
1. Geltung
Allen auszuführenden Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen liegen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Das gilt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen.
2. Angbote
a. Unsere Angebote sind freibleibend. Sie richten sich ausschließlich an Industrie, Handel und Gewerbe. Nur schriftliche Angebote sind verbindlich. Das gilt auch für Nebenabreden, Liefertermine und -fristen.
b. Technische bzw. produktbedingte Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten.
c. Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Leistung, Farbe etc. sind Richtwerte, es sei denn, die Auftragsbestätigung bezeichnet diese Angaben ausdrücklich als verbindlich.
3. Preise
Unsere Preise gelten netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verpackung, Transport und Versicherung sind nicht enthalten.
4. Auftragsabwicklung
a. Der Besteller haftet für die Richtigkeit, der von ihm gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Muster etc. und stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
b. Der Besteller hat die von uns vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel auf ihre insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit werden von uns nicht zugesichert.
c. Ausfall- bzw. Vorausmuster werden gegen Berechnung der entstehenden Kosten geliefert.
d. Handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe und Beschaffenheit bleiben vorbehalten. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v. H. bei Aufträgen mit Werbeanbringung sind fabrikationstechnisch bedingt, handelsüblich und berechtigen nicht zu Nachlieferungs-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen.
e. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Anbringung der gewünschten Firmenwerbung auf dem jeweiligen Artikel ohne vorherige Korrektur freigegeben.
5. Lieferzeiten
a. Lieferzeiten werden nur annähernd vereinbart, es sei denn, ein festes Lieferdatum wird schriftlich zugesichert. Lieferzeiten und Fixtermine gelten ab Auslieferung Fellbach bzw. ab Werk des von uns eingeschalteten Drittlieferanten und sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung verbindlich.
b. Lieferzeiten und Fixtermine sind nur dann verbindlich, wenn uns zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung alle vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und Muster vorgelegen haben.
6. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung der den Transport ausführenden Person übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlässt.
7. Zahlung
a. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto zu zahlen.
b. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
c. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers ernstlich in Frage stellen, können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung dieses Verlangens verweigern. Nach fruchtlosem Fristablauf oder Weigerung des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
d. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Minderung oder Ausübung eines Zurückhaltungsrechts nur berechtigt, wenn Gegenansprüche oder Mängel rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.
8. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Besteller verpflichtet sich, die uns gehörenden Waren (Vorbehaltswaren) bis zu diesem Zeitpunkt pfleglich zu behandeln und getrennt zu lagen. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzu- treten oder, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung, unsere Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen.
b. Bei Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren bleibt Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Schecks/Wechsels bestehen.
c. Der Besteller darf Vorbehaltswaren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
d. Forderungen und Rechte aus dem Verkauf, ggf. auch der Vermietung von Vorbehaltswaren tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs bleibt der Besteller zum Einzug der Forderung ermächtigt. Bei Verstößen gegen die Vor- und nachstehenden Verpflichtungen ist auf unser Verlangen hin die Abtretung den Schuldnern anzuzeigen, wir sind berechtigt, die Abtretung offen zulegen.
e. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hingewiesen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns alle zur Intervention erforderlichen Unterlagen übergeben.
f. Die von uns in Verbindung mit dem Eigentumsvorbehalt erteilte Ermächtigung steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, der Besteller als nicht Berechtigter über Vorbehaltsware verfügt, Adressat Inhaber mindestens eines Scheck- und/oder Wechselprotests ist oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingelegt wird.
9. Gewährleistung
a. der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen.
b. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen schriftlich geltend zu machen. Für die Fristberechnung sind Warenempfang und Zugang des Rügeschreibens maßgeblich. Bei versteckten Mängeln beträgt die Ausschlussfrist sechs Monate.
c. Wir haben das Recht nachzubessern.
d. Werden Mängel zu Recht gerügt, sind wir nach Wahl zur Nachlieferung berechtigt, Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen und leben nur für den Fall des Scheiterns von Nachbesserungsbemühungen und der Unmöglichkeit zur Nach- oder Ersatzlieferung wieder auf.
e. Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind abtretbar.
10. Haftungsbeschränkung
a. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung gegen uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen werden auf grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf den 1 1/2-fachen Waren- bzw. Lieferwert unserer Leistung beschränkt.
b. Bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten sind Ersatzansprüche auf den für uns zum Zeitpunkt des Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Fellbach; Gerichtsstand: Waiblingen.
Stand: Januar 2018